Wahl(zahn)arzt

Als Wahlarztordination haben wir keinen direkten Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen (ÖGK, BVAEB, SVS, etc.). Wir stellen daher für alle Untersuchungen und Leistungen eine Honorarnote, welche Sie selber bezahlen müssen. Bei vielen Versicherten können wir die Honorarnote mit Ihrem Einverständnis gleich elektronisch an die Krankenkasse übermitteln. Innerhalb weniger Tage erhalten sie dann 80% des Kassentarifs rückerstattet.